Sollen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex aufgenommen werden, so bedarf es dazu zuerst einer Untersuchung durch den Hauptverband. Die entsprechenden Anträge wurden in der Vergangenheit ausschließlich schriftlich oder allenfalls per Fax oder Email an den Hauptverband geliefert. In letzterem Fall wurden diese Mails aber dann auch wieder ausgedruckt und in Papierform weiterbearbeitet.

Seit Einführung von ewEKO (elektronischer Workflow zum Erstattungskodex) erfolgt die Kommunikation zwischen Pharmafirmen, Heilmittelevaluierungskommission und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungen ausschließlich über das Internetportal der Sozialversicherung. Alle vom Antragsteller eingebrachten Dokumente werden von diesem elektronisch signiert (Bürgerkarte), alle vom HV ausgehenden Dokumente werden über einen Zustelldienst an den Empfänger übermittelt. Die Bearbeitung der Anträge innerhalb der Abteilung VPM (Vertragspartner Medikamente) erfolgt dabei über DOXiS.

Anprechpartner:  DI Dr. Gerd BAUER (gerd.bauer@hvb.sozvers.at)

 

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